Die Erfahrungen des Deutschen Wanderinstitutes zeigen, dass es im Zusammenhang mit Natura 2000 und der Neuanlage von Wanderwegen zunehmend zu Diskussionen zwischen Wegbetreibern und Naturschutzbehörden kommt:
In der Europäischen Union wurde 1992 beschlossen ein Schutzgebietsnetz (Natura 2000) aufzubauen, welches dem Erhalt gefährdeter wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume in Europa dient. Für jedes Mitgliedsland gibt es separate Listen von Arten (Anhang II, IV und V) und Lebensräumen (Anhang I), die in dem jeweiligen Land vorkommen und für die dieses Land dann die besondere Verantwortung für ihren Erhalt trägt; um die Lebensräume und Arten zu schützen wurden Natura2000 - Gebiete ausgewiesen.
Verkürzt kann man sagen, dass sich die ausgewiesenen Natura2000 - Gebiete nicht verschlechtern dürfen. Die sogenannten Anhang IV – Arten (Pflanzen, Schmetterlinge, etc.) unterliegen darüber hinaus auch außerhalb von Natura 2000 - Gebieten einem strengem Schutz: die Bedingungen für Populationen der gelisteten Arten dürfen sich nicht verschlechtern.
Dies kann bei Naturschutzbehörden zu Verunsicherung führen, wenn beurteilt werden muss, ob ein neuer Wanderweg zu eben jenen Beeinträchtigungen führen könnte. Wird das Gebiet beeinträchtigt? Wird die Population der Art xy in Mitleidenschaft gezogen??
Auch hier ist eine Beurteilung des Einzelfalls erforderlich. Insbesondere die Frage ob „Störungen“ durch Wanderer für eine bestimmte Art auftreten können ist von der räumlichen Situation und der Art abhängig.
Das Deutsche Wanderinstitut arbeitet daran, hier für mehr Klarheit zu sorgen. Noch gibt es kaum Studien zur Auswirkung von Wanderern auf Tier- und Pflanzenwelt. Aus diesem Grund kooperiert das Deutsche Wanderinstitut mit Universitäten, Fachhochschulen, Nationalparken und Naturparken um gemeinsam Studien zu Wanderwegen und Naturschutzthemen durchzuführen und richtet Fachkonferenzen zu dem Thema aus.
Naturschutz und Wanderwege müssen sich nicht ausschließen, sondern können voneinander profitieren.
Oft sind Naturschutz und die Anlage von Wanderwegen vereinbar, in manchen Fällen kann die Anlage von Wegen sogar als Maßnahme zum Schutz von Naturgebieten verstanden werden, denn eine gut markierte und erlebnisreiche Wegeführung ist eine überaus effektive Lenkungsmöglichkeit.
Auf dieser Seite finden Sie in Kürze Hinweise zur Anlage von Wanderwegen in Natura 2000 – Gebieten und der Berücksichtigung besonders geschützter Anhang-Arten.